Dart Verein

Dart Club

Dart Scheibe Dartfeile
Dart Zubehör

 

 

   Menue 

 

Die 5 lezten Beiträge in unserem Forum:

Dart Quiz

 Forum: Spiele & Lustiges 

Geschrieben von : CarVogt am 29.01.2007  

Internationale American Dart Meisterschaft

 Forum: Offene Dart Tuniere 

Geschrieben von : Tazz am 28.12.2006  

1. FC Köln Dartscheibe Geißbock Hennes Original

 Forum: Gästebuch 

Geschrieben von : SAM HH am 23.11.2006  

1. int. Bitburger Mannschafts-Dart-Cup

 Forum: Offene Dart Tuniere 

Geschrieben von : Becker am 06.11.2006  

frage zum oche

 Forum: Fragen, Hilfe, Tipps & Tricks 

Geschrieben von : PedBUll am 04.10.2006  

Statuten:

 

Satzung des Dart Club Porzer Lucky’s

Beschlossen auf der Versammlung am 6.5.2006 in Köln
Zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 7.4.2005.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen "Porzer Lucky’s" Vereinssitz ist in Köln Porz Eil Aachenerstr.34 51145 Köln

Gaststätte:"Tatort"


§ 2 Mitgliedschaft
1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
2. Gezahlte Beiträge werden nicht zurück erstattet.
3. Der Beitrag im Monat beträgt 15.- Euro, dieser ist am Anfang eines jeden Monats im voraus zu entrichten.
4. Die Mitgliedschaft wird erworben durch ... [Beitrittserklärung oder Aufnahme durch Organ].
5. Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft kann jederzeit erfolgen und ist Mündlich beim Team Kapitän zu leisten.
6. Ein Mitglied kann durch Beschluss einer Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Das Mitglied ist zu der Versammlung einzuladen und anzuhören.

§ 3 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a. Mitgliederversammlung
b. Vorstand. (Team Kapitän)
c. Kassenwart
§ 4 Mitgliederversammlung
1. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden geleitet.
Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
a. Wahl und Abwahl des Vorstandes
b. [Wahl der Mitglieder weiterer Gremien.]
c. Beratung über den Stand und die Planung der Arbeit
d. Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplans
e. Beschlussfassung über den Jahresabschluss
f. Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes
g. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
h. Erlass der Beitragsordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist
i. Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand
j. Beschlussfassung über die Übernahme neuer Aufgaben oder den Rückzug aus Aufgaben seitens des Vereins
k. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins.

2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 25 % der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen. Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung tagen.

3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist; ihre Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.

§ 5 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
2. Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die gemeinsame Zeichnung durch zwei Mitglieder des Vorstandes.

Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von dem Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen.
§ 6 Satzungsänderungen und Auflösung
1. Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens einen Monat vor der Sitzung der Mitgliederversammlung zuzuleiten. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.


2. Der Verein kann nur dann aufgelöst werden wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind, bleiben mind. 2 Mitglieder übrig kann der Verein weiter geführt werden. Bei einer Auflösung wird das Vereinsguthaben unter den Mitgliedern aufgeteilt.


Ort, Datum und Unterschriften
Köln, den 05.05.2005

Bußgeldkatalog

 

 

123-finder

 


Copyright © 2005-2010 Dart Club - Porzer Lucky's in Köln Porz
Sitemap