Satzung des Dart Club Porzer Lucky’s
Beschlossen auf der Versammlung am 6.5.2006 in Köln
Zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 7.4.2005.
§
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen "Porzer Lucky’s" Vereinssitz
ist in Köln Porz Eil Aachenerstr.34 51145 Köln
Gaststätte:"Tatort"
§ 2 Mitgliedschaft
1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen
werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
2. Gezahlte Beiträge werden nicht zurück erstattet.
3. Der Beitrag im Monat beträgt 15.- Euro, dieser
ist am Anfang eines jeden Monats im voraus zu entrichten.
4. Die Mitgliedschaft wird erworben durch ... [Beitrittserklärung oder
Aufnahme durch Organ].
5. Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft kann jederzeit erfolgen und
ist Mündlich beim Team Kapitän zu leisten.
6. Ein Mitglied kann durch Beschluss einer Mitgliederversammlung
ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen
Verpflichtungen
gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Das Mitglied ist zu der Versammlung
einzuladen und anzuhören.
§ 3 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a. Mitgliederversammlung
b. Vorstand. (Team Kapitän)
c. Kassenwart
§ 4 Mitgliederversammlung
1. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel
vom Vorstandsvorsitzenden geleitet.
Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit
des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
a. Wahl und Abwahl des Vorstandes
b. [Wahl der Mitglieder weiterer Gremien.]
c. Beratung über den Stand und die Planung der Arbeit
d. Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplans
e. Beschlussfassung über den Jahresabschluss
f. Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes
g. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
h. Erlass der Beitragsordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist
i. Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand
j. Beschlussfassung über die Übernahme neuer Aufgaben oder
den Rückzug aus Aufgaben seitens des Vereins
k. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung
des Vereins.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn
mindestens 25 % der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen.
Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des Antrags auf
schriftliche Berufung tagen.
3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als
die Hälfte der Mitglieder anwesend ist; ihre Beschlüsse werden
mit Stimmenmehrheit gefasst.
§ 5 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden
und dem Schatzmeister. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26
BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
2. Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die gemeinsame Zeichnung
durch zwei Mitglieder des Vorstandes.
Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von dem Vorstandsvorsitzenden
zu unterzeichnen.
§
6 Satzungsänderungen und Auflösung
1. Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks
und die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge
zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung
sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens einen Monat
vor der Sitzung der Mitgliederversammlung zuzuleiten. Für die Beschlussfassung
ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten
erforderlich.
2. Der Verein kann nur dann aufgelöst werden wenn alle Mitglieder
damit einverstanden sind, bleiben mind. 2 Mitglieder übrig kann
der Verein weiter geführt werden. Bei einer Auflösung wird
das Vereinsguthaben unter den Mitgliedern aufgeteilt.
Ort, Datum und Unterschriften
Köln, den 05.05.2005
Bußgeldkatalog